Typ 2.2 – Werkszeugnis mit spezifischen Prüfungen: Bei diesem Zeugnis werden spezifische Prüfungen und Prüfergebnisse aufgeführt, die vom Hersteller durchgeführt wurden. Es bestätigt, dass das Produkt oder Material den technischen Anforderungen entspricht.
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist die rechtsverbindliche Bestätigung der Übereinstimmung der Bestellung durch den von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers oder des Lieferanten. In einem 3.1-Zeugnis müssen die Ergebnisse der spezifischen Prüfungen dokumentiert sein